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Der
Empfänger dieser Geschäftsbedingungen versichert, dass
er Angebote der Fa. Stube Immobilien streng vertraulich
behandelt und diese nicht dritten zugänglich macht bzw.
überlässt. Sollte es zu einem Vertragsabschluß, aufgrund
einer unerlaubten Weitergabe mit einem dritten kommen,
ist der Empfänger zu Schadenersatz in Höhe der
entgangenen Provision verpflichtet. Dieses gilt auch bei
mündlicher Auftragserteilung.
Alle
von Fa. Stube Immobilien erstellten Angebote sind
unverbindlich und freibleibend.
Objektbeschreibungen basieren auf Angaben der Verkäufer
bzw. Vermieter Eigentümer).
Eine
Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben wird
nicht übernommen.
Sollte
der Empfänger eines Angebotes der Fa. Stube Immobilien
im Vorfeld über dieses Angebot von einem anderen, bzw.
dritten Kenntnis erhalten haben, ist der Empfänger
verpflichtet unverzüglich die Fa. Stube Immobilien
darüber, innerhalb einer Woche, unter Angabe der Quelle
schriftlich zu informieren. Sollte diese Information
ausbleiben, erklärt der Empfänger ausdrücklich das, dass
Angebot bzw. der Nachweis des Angebotes, zuerst durch
Stube Immobilien erbracht wurde.
Käufer
Sollte
es aufgrund des Angebotes der Fa. Stube Immobilien zu
einer schriftlichen Mietabsichts- bzw. notariellen
Kaufabsichtserklärung kommen gilt die vereinbarte
Provision als verdient. Sollte dem Empfänger eines
Angebotes vom selben Vermieter, Eigentümer o.ä. ein
anderes Objekt als die im Angebot angeboten bekommen,
gilt die Provision ebenfalls als verdient, wenn es zu
einem Vertragsabschluß kommt.
Käufer / Verkäufer
Sollte
es zu einem Vetragsabschluss, bzw. Mietvertrag,
Vorvertrag, Notarvertragsentwurf mit beantragtem
Notartermin, Mietabsichtserklärung, notariellen
Kaufvertrag kommen ist eine Nachweisprovision bzw.
Maklercourtage in Höhe von 2 Kaltmieten bei
Mietobjekten, bei Kaufimmobilien 4 % zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Kaufpreis verdient und
sofort bei Unterzeichnung fällig. Sollte eine der
Vertragsparteien den von Ihm anberaumten Notartermin zur
Unterzeichnung des Notarvertrage ohne wichtigen Grund
bzw. schriftliche Mitteilung nicht wahrnehmen, bzw. vom
Kauf bzw. Verkauf abstand nehmen, verpflichtet sich
dieser zur Schadensersatzzahlung in Höhe der entgangenen
Provision, Maklercourtage.
Der
Empfänger des jeweiligen Angebotes erklärt das er in
geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und keine
gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ihn
vorliegen.
Ein
Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht beantragt und
auch nicht für die Zukunft vorgesehen. Der
Empfänger (Käufer,Mieter bzw Verkäufer) erklärt die
Nachweisprovision bzw. Maklercortage bei Abschluß eines
Vertrages sofort zahlen zu können.
Nutzer des
Internetangebotes - Formmailer - Exposéanforderung
Mit Anforderung eines
Exposés erteilt der Nutzer des Formmailers , der Firma
Stube Immobilien, einen verbindlichen Maklerauftrag auf
unbestimmte Zeit. Ebenfalls schließt der Nutzer mit
dieser Anforderung mit der Firma Stube Immobilien einen
Maklervertrag auf unbestimmte Zeit. Dieser Auftrag ist
jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar.
Sollten einige Passagen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so werden die
rechtsunwirksamen Passagen durch gesetzlich
rechtswirksame Passagen, welche dem Sinn und Zweck
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten
kommen, ersetzt. |